
WAHLPFLICHTFACH-WAHL FÜR DIE KOMMENDEN KLASSEN 7
Ergänzend zum Elternabend, der am Freitag, 17.03.2023 in der Aula unserer Schule zur anstehenden verbindlichen WPF-Wahl stattgefunden hat, können Sie hier gerne die Ihnen dort vorgestellte Präsentation erneut anschauen. Dies soll Ihnen die Entscheidung, welches Fach Ihr Kind ab Klasse 7 verbindlich bis Ende Klasse 9/10 belegen soll. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
BEANTRAGUNG DER BUSFAHRKARTEN
Die Busfahrkarten müssen zukünftig Online beantragt werden. Leider ist die Seite der Kreisverwaltung sehr unübersichtlich. Deshalb hoffen wir, ihnen mit den Links (QR-Codes) zur Antrags- und Informationsseite die Antragsstellung zu erleichtern.
ANSTEHENDE VERÄNDERUNGEN IN DER PRÜMER STRASSE
Die neu eingeführten Buslinien im Dezember des letzten Jahres haben zu einem höheren Busaufkommen an unserer Schule geführt. Dies verschärft die Bring- und Abholsituation frühmorgens bzw. am Nachmittag. Fußgänger müssen äußerst vorsichtig sein beim Überqueren der Straßen. Für Auto- und Busfahrer entstehen durch das erhöhte Verkehrsaufkommen Staus und Wartezeiten. In den nächsten Monaten werden in der Prümer Straße beidseitig Fahrradwege eingezeichnet. Damit fallen notwendige Park- bzw. Halteplätze weg. Aufgrund der anstehenden Veränderungen in der Prümer Straße, welche die Bring- und Abholsituation an unseren Schulen stark verändern wird, fand am 02.03.2023 eine Informationsveranstaltung statt. Lesen Sie dazu unseren Nachrichtenbeitrag. Das Protokoll der Bürgerversammlung finden Sie unter Downloads.
HYGIENE- UND INFEKTIONSSCHUTZREGELN
Seit dem 26. November 2022 wurde die Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen (Absonderungsverordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt. Der aktualisierte 19. Hygieneplan-Corona sowie aktualisierte FAQs werden Ihnen in Kürze zur Verfügung gestellt: Schule rlp.de (Weitere Informationen: Isolationspflicht wird zum Wochenende aufgehoben (rlp.de).
In der Schule gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln für alle weiter:
- Einhaltung der persönlichen Hygiene
- regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume
- sowie die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske.
Maskenpflicht
Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
- Die Maske darf abgesetzt werden, sofern
- im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder
- ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht oder
- sich eine positiv getestete Person allein in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.
- Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.
Verhalten im Krankheitsfall
Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!
Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt. Damit schützen sie sich selbst und andere und tragen zu einem gut laufenden Schulbetrieb bei.
Positiv getestete Personen müssen sich künftig nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen stattdessen absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vor. Weitere Hinweise gibt das Bildungsministerium in seinen Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen.
Verhalten im Fall einer symptomlosen Infektion
Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.
Meldepflicht
Mit dem Wegfall der Absonderungsverordnung entfällt die bisherige Meldepflicht für den Schulbereich. Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Schulleitung über den Infektionsfall zu informieren; ebenso entfallen die Meldungen der Schule an das zuständige Gesundheitsamt sowie die anonymisierte Information an die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe oder Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist.
Auch die Impfung hat nicht an Bedeutung verloren. Durch die Impfungen mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen wird weiterhin ein sehr hoher Schutz gegen schwere COVID-19 Verläufe erzielt.
Mit dem bewährten Konzept angemessener Infektionsschutzmaßnahmen, Ihrer Erfahrung sowie Ihrem Engagement in der Umsetzung dieser Maßnahmen aus nun schon fast drei Jahren Pandemie sind die Voraussetzungen hierfür gegeben. Wir alle setzen darauf, dass jeder und jede Einzelne verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation und den neuen Regelungen umgeht, damit wir alle gut und gesund durch die Wintermonate kommen.